Augenglasbestimmung und BrillenverordnungAugenglasbestimmung und Brillenverordnung sind ein wesentlicher Teil unserer augenärztlichen Tätigkeit. Nur der Augenarzt kann Patienten objektiv beraten, ob eine neue Brille wirklich sinnvoll ist, da kein wirtschaftliches Interesse für den Brillenverkauf besteht. Das Gleiche gilt für die Beratung bezüglich des Gläsertyps. Wird nicht die volle Sehschärfe erreicht, kann sofort die Ursache gefunden und gegebenenfalls behandelt werden. Auch bei voller Sehschärfe werden vom Augenarzt die Augen komplett untersucht. Bei Kindern wird nach einer Sehschwäche oder einer Schielerkrankung gesucht, die nur bis zur Einschulung gut behandelbar sind. Bei Erwachsenen ab dem 40. Lebensjahr wird die Früherkennung des Grünen Star (Glaukom) und der altersbedingten Makulopathie (AMD) angeboten. Bei kurzsichtigen Patienten wird eine vollständige Netzhautuntersuchung mit weitgestellter Pupille angeboten. Es wird dabei nach Netzhaut- veränderungen gefahndet, die ein Risiko für Netzhautablösungen darstellen, aber gut behandelbar sind.
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