Bildschirmtauglichkeits-
untersuchungen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirm- tauglichkeitsuntersuchungen
und Ergänzungsunter- suchungen werden von mir durchgeführt.
Es wird auf eine optimale bildschirmadaptierte Brillenkorrektur geachtet.
Störungen der beid- äugigen Sehfunktion, die zu erheblichen
Beschwerden bei der Bildschirmtätigkeit führen können,
können in der Sehschule behandelt werden.
Sollte eine Brillenkorrektur erforderlich sein, werden Sie zum gleichen
Termin mit einer für die Bildschirmarbeit optimalen Brille versorgt.
(Bildschirmarbeitsplatzbrille)
Das Ziel ist nicht die Ausstellung des Attests allein, sondern eine komfortable
Bildschirmtätigkeit.
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